Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) bezieht Stellung zur geplanten Überarbeitung der Verordnung über personelle Anforderungen in stationären Pflegeeinrichtungen im Saarland (HeimPersonalVO). Die SPG begrüßt den partizipativen Ansatz des Ministeriums, der die Chance bietet, die Interessen der verschiedenen Akteure im Pflegebereich zu berücksichtigen und ausgewogene Lösungen zu finden.
Im Folgenden wird die Position der SPG zu den zentralen Änderungsbedarfen erläutert.
Anpassung der Mindestfachkraftquote und Förderung flexibler Personalstrukturen
Die HeimPersonalVO legt bisher quantitative Vorgaben für die Fachkraftquote, Besetzung in Wohnbereichen und den Beschäftigungsumfang der Heimleitung fest. Die SPG betrachtet diese Regelungen als fachlich unbegründet und setzt sich dafür ein, quantitative Anforderungen durch qualitative Anforderungen zu ersetzen. Sie schlägt dabei folgende Punkte vor:
Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachkräfte
Laut dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sind bestimmte Aufgaben exklusiv von Pflegefachkräften auszuführen. Die SPG fordert, dass Einrichtungen diese Vorbehaltsaufgaben als Grundlage nutzen, anstatt starre Mindestfachkraftquoten festzuschreiben.
Flexibilität bei der Wahl der Fachkräfte
Die SPG regt an, auch andere Fachkräfte für pflegerische und betreuerische Aufgaben einzusetzen, wie sie im Pflegeberufegesetz benannt sind, um den flexiblen Einsatz unterschiedlicher Berufsgruppen zu ermöglichen. Die bisherige Mindestquote, die besagt, dass 90 % der Fachkräfte einer bestimmten Berufsgruppe angehören müssen, wird dadurch überflüssig.
Abschaffung der 1:30-Fachkraftregelung
Die bisherige Vorgabe, dass tagsüber auf je 30 belegte Plätze eine Fachkraft vor Ort sein muss, wird von der SPG als ineffektiv angesehen. Die SPG sieht hier eine Regelung zur flexiblen Personalausstattung vor, die mit dem neuen Rahmenvertrag vereinbar ist.
Flexible Heimleitungsstruktur
Die SPG kritisiert die feste Regelung zur Vollzeitbeschäftigung von Heimleitungen je nach Größe der Einrichtung als unbegründet. Stattdessen wird eine flexible Lösung vorgeschlagen, die auch eine Leitung im Verbund mehrerer Einrichtungen ermöglicht.
Nachtbesetzung mit Pflegefachkraft
Die SPG befürwortet eine Regelung, die eine Mindestbesetzung mit einer Pflegefachkraft in der Nacht sicherstellt.
Ordnungs- und leistungsrechtliche Zuständigkeiten
Die SPG plädiert dafür, die personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen zukünftig vertraglich zwischen SPG und Kostenträgern zu regeln und nicht ordnungsrechtlich festzuschreiben. Die Heimaufsicht soll weiterhin in der Lage sein, zur Sicherstellung der Pflegequalität Kontrollen durchzuführen.
Fazit
Die SPG fordert eine flexible, vertraglich vereinbarte Personalausstattung in stationären Einrichtungen, um die Qualität der Pflege zu sichern und die Fachkräfte bedarfsorientiert einzusetzen.
Copyright © Saarländische Pflegegesellschaft e.V. Ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten.