Im Rahmen der Fachtagung zur Personalbemessung gemäß § 113c SGB XI am 07.10.2024 erhielten die Teilnehmenden wertvolle Informationen zur rechtlichen Einordnung und zur praktischen Umsetzung im Saarland. Die dazugehörigen Präsentationen wurden nun veröffentlicht.
Der Pflegeexperte Michael Wipp bot einen umfassenden Überblick über die komplexen rechtlichen Hintergründe der Personalbemessung und erläuterte die potenziellen Auswirkungen auf die (Arbeits-)Organisation in stationären Pflegeeinrichtungen. Zudem ging er auf die Konsequenzen ein, die sich aus den Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 Pflegeberufegesetz ergeben. Weiterhin ordnete er die Ergebnisse des Projekts „Interventionskatalog“ fachlich ein und gab praxisnahe Hinweise zur Umsetzung der Personalbemessung.
Dr. Jürgen Stenger, Geschäftsführer der Saarländischen Pflegegesellschaft, thematisierte in seinem Vortrag die landesrechtlichen Regelungen zur Personalbemessung, die sich aus dem Ordnungsrecht (Heimgesetz) und den rechtlichen Vorgaben der Selbstverwaltung (Rahmenverträge) ableiten. Er stellte die Regelungen zur Qualifizierung von Pflegehelfern ohne formellen Abschluss vor. Hierzu wurde ein Rahmenlehrplan entwickelt, der 40 Stunden Theorie und 20 Stunden Praxis umfasst und gemeinsam mit den Kostenträgern abgestimmt wurde. Diese Qualifizierung soll dazu beitragen, die Personallücke im Bereich der Beschäftigten mit der Qualifikationsstufe QN3 (Pflegeassistenzkräfte) zumindest teilweise zu schließen. Es ist vorgesehen, dass drei entsprechend fortgebildete Pflegekräfte eine Pflegeassistenzkraft mit Qualifikationsniveau QN3 im Verhältnis 3:1 ersetzen können.
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