Nach Zustimmung aller Vertragspartner zum neuen Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI für die Leistungen der Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI ist dieser zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Er ist unter „Dokumente/Datenbank Verträge/Kurzzeitpflege SGB XI“ auf der SPG-Homepage eingestellt.
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