Die Stellungnahme der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) erfolgte anlässlich der Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 31. Januar 2024. Die SPG führt aus, dass im Saarland sowohl im Bereich der Vollstationären Pflege als auch im Bereich der Tagespflege ein Anstieg der zugelassenen Plätze in den letzten drei Jahren zu verzeichnen ist. Sie sieht die Gefahr, dass aufgrund des sich verschärfenden Personalmangels bestehende Plätze nicht mehr vollständig genutzt werden können.
Wortlaut der Stellungnahme:
Bericht der Saarländischen Pflegegesellschaft e.V. über die Situation der Pflegeheimplätze
Bericht der Saarländischen Pflegegesellschaft e.V. über die Situation der Pflegeheimplätze.
Mit Datum vom 17. Oktober 2023 hat die SPG eine Anfrage an die Heimaufsicht hinsichtlich der Entwicklung der Platzzahlen in den Voll- und Teilstationären Pflegeeinrichtungen im Saarland gestartet. Zwischenzeitlich liegt die Antwort der Heimaufsicht vor; die Tabelle ist in der Anlage beigefügt.
Die vorliegenden Zahlen dokumentieren einerseits, dass im Saarland sowohl im Bereich der Vollstationären Pflege als auch im Bereich der Tagespflege ein Anstieg der zugelassenen Plätze in den letzten drei Jahren zu verzeichnen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Planungs- und Realisierungsprozesse für Stationäre Pflegeeinrichtungen über längere Zeiträume erfolgen und nicht die aktuelle Personalsituation zur Grundlage hatten.
Die SPG sieht daher die Gefahr, dass als Folge des sich kontinuierlich verschärfenden Personalmangels sowohl bei den Pflegefachkräften als auch bei den Pflegeassistenz- sowie Pflegehilfskräften das nominal verfügbare Angebot unter den gegebenen Bedingungen real nicht mehr in diesem Umfang zur Verfügung stehen wird. Belastbare Zahlen, Daten und Fakten darüber, wie viele Plätze in der Vergangenheit bzw. aktuell als Folge von Personalmangel in den Einrichtungen der Altenhilfe nicht belegt werden konnten, liegen der SPG derzeit nicht vor; wir gehen jedoch davon aus, die saarländische Heimaufsicht gesicherte Aussagen über den Umfang von Belegungsstopps als Folge von Personalmangel treffen kann.
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