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Stellungnahme: Jüngere Menschen in Pflegeeinrichtungen

Feb. 02, 2024

Die Stellungnahme der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) erfolgte anlässlich der Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 31. Januar 2024. Die Belegung von jüngeren Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe hängt aus Sicht der SPG maßgeblich mit ungeklärten Zuständigkeiten zusammen (Altenhilfe gemäß dem SGB XI, Eingliederungshilfe gemäß dem SGB IX bzw. Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem SGB VIII).


Wortlaut der Stellungnahme:


Bericht der Saarländischen Pflegegesellschaft e.V. über die Situation fehlplatzierter Menschen in saarländischen Pflegeeinrichtungen


Die Problematik der Fehlbelegung von Altenpflegeheimplätzen durch jüngere Pflegebedürftige wird seitens der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) bereits seit Jahren – auch gegenüber den politisch Verantwortlichen – thematisiert. Um verlässliche Zahlen über das Ausmaß der Fehlbelegung zu gewinnen, hatten wir im Jahr 2021 eine nach Landkreisen, nach Spitzenverbänden sowie nach Pflegegraden differenzierte Erhebung durchgeführt; die Ergebnisse sind in der Anlage, die die letzten Informationen der SPG an ihre Mitgliedsverbände enthält, beigefügt.


Um darüberhinausgehende qualitative Aussagen z.B. über die Gründe der Fehlbelegung zu gewinnen, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit im Januar 2024 eine detaillierte Erhebung bei den Einrichtungen der Altenhilfe sowie der Eingliederungshilfe gestartet; die Erhebung ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Die SPG wird zunächst die Auswertung der Ergebnisse durch das Ministerium abwarten und sich auf der Grundlage dieser Ergebnisse konstruktiv in die Überlegungen zur Schaffung von Pflegeheimplätzen für jüngere Pflegebedürftige einbringen.


Die bisherige Diskussion über Fehlbelegungen in Stationären Altenhilfeeinrichtungen hat gezeigt, dass zentrales Problem die Klärung der Zuständigkeiten (Altenhilfe gemäß dem SGB XI, Eingliederungshilfe gemäß dem SGB IX bzw. Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem SGB VIII) darstellt; die unterschiedlichen Auffassungen über die Zuständigkeiten wurden auch in den letzten Monaten vom Ministerium im Rahmen der Initiative „Junge Pflege“ initiierten Regionalkonferenzen deutlich.

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