Nach Abschluss des Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XII für stationär versorgte Bewohner unterhalb des Pflegegrades 2 wurde dieser in die Vertragsdatenbank der Saarländischen Pflegegesellschaft eingestellt.
Einrichtungen, die den Vertrag anwenden möchten, müssen diesem beitreten. Der Beitritt erfolgt über die Saarländische Pflegegesellschaft.
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