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Schreiben zur Maskenpflicht für Pflegebedürftige in Einrichtungen

4. November 2022

Die SPG hat am 02.11.2022 Gesundheitsminister Jung die Einschätzung mitgeteilt, dass eine Maskenpflicht für voll- und teilstationär versorgte Pflegebedürftige in gemeinschaftlich genutzten Räumen nicht zu vertreten sei.  Für den § 28b Infektionsschutzgesetz solle – wie in anderen Bundesländern – eine entsprechende Auslegung formuliert werden.  Am 03.11.2022 hat das Ministerium die Pflegeeinrichtungen über eine  „Arbeitsleitende Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des IfSG“ informiert.



Schreiben der SPG vom 02.11.2022 | Auslegung § 28b IfSG ab 1. Oktober 2022 in Voll- und Teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (PDF)


Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit 03.11.2022 | Arbeitsleitende Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des IfSG (PDF)

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