Die SPG hat am 02.11.2022 Gesundheitsminister Jung die Einschätzung mitgeteilt, dass eine Maskenpflicht für voll- und teilstationär versorgte Pflegebedürftige in gemeinschaftlich genutzten Räumen nicht zu vertreten sei. Für den § 28b Infektionsschutzgesetz solle – wie in anderen Bundesländern – eine entsprechende Auslegung formuliert werden. Am 03.11.2022 hat das Ministerium die Pflegeeinrichtungen über eine „Arbeitsleitende Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des IfSG“ informiert.
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