Für Pflegedienste gilt ab 01.09.2022 die Verpflichtung zu tariforientierten Vergütungen für ihre Mitarbeiter:innen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Neuregelungen hat ein Großteil der Pflegeeinrichtungen und -dienste mit Wirkung zum 1. September 2022 neue Entgelte vereinbart.
Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsstelle der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) die Liste der ab dem 1. September 2022 gültigen Punktwerte in der Häuslichen Pflege gemäß § 36 SGB XI, aktualisiert.
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