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Pflegegesellschaft fordert Planungssicherheit hinsichtlich der Maßnahmen gegen Covid 19

19. August 2022

Um auf den zu erwartenden Anstieg der Corona-Zahlen im Herbst/Winter vorbereitet zu sein, erwartet die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) von der Politik Planungssicherheit hinsichtlich der zu erwartenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.


 „In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber immer wieder Regelungen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassen, welche meist nach wenigen Wochen, oftmals bereits nach wenigen Tagen wieder durch neue
Regelungen abgelöst wurden“, sagte Holger Wilhelm, Vorsitzender der SPG bei einem Pressegespräch am 18. August in Saarbrücken. Um sich auf den Herbst/Winter gut vorbereiten zu können, fordert die SPG daher verlässliche und verständliche Regelungen, welche von allen Beteiligten auch akzeptiert werden.


Zudem dürften die Pflegekräfte nicht erneut mit weiteren Aufgaben belastet werden, welche nichts mit Pflege und Betreuung zu tun haben und sich auch nicht in den mit den Pflegekassen vereinbarten Personalressourcen wiederfinden. Mit Wegfall des Rettungsschirmes seien sämtliche Handlungsspielräume zur Gewinnung zusätzlicher Personalkapazitäten weggefallen. Jede Minute, in denen die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen für Testungen, Überprüfungen oder für unproduktive Bürokratie eingesetzt werden, fehle den Bewohnerinnen und Bewohnern an Pflege und Betreuung, so Wilhelm.


„Durch die Corona-Pandemie befinden sich die Beschäftigten der Altenhilfeeinrichtungen nunmehr im dritten Jahr in einer permanenten Belastungssituation“, erläutert Ralf Mertins, Geschäftsführer von zwei Stationären Altenhilfeeinrichtungen in Ensdorf. Die Arbeit der Pflegekräfte sei einerseits geprägt durch die Maßnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner, anderseits durch den Anspruch, den pflegebedürftigen Menschen so weit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten – natürlich unter Einbeziehung ihrer Angehörigen.


Besonders belastend bei der Bewältigung dieser ständigen Gratwanderung sei, dass die Pflegekräfte durch Gesetze und Verordnungen Tätigkeiten übernehmen mussten, die bisher nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehörten. „Dies betraf insbesondere die Durchführung und Überwachung von Corona-Tests, die Organisation des Besuchsmanagements sowie umfangreiche Dokumentations- und Meldeverfahren“, so Mertins. Vor dem Hintergrund der bereits vor der Corona-Pandemie sehr angespannten Personalsituation, welche durch eine Vielzahl coronabedingter Quarantänefälle noch verschärft wurde, sieht die SPG die Belastungsgrenze der Pflegekräfte erreicht.

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