Die pauschalierten Pflege-Ausbildungsvergütungen für das Schuljahr 2022/2023 sind bei der „Zuständigen Stelle Pflegeausbildung (ZSA)“ veröffentlicht. Die genannte Beträge sind mit den Kostenträgern abgestimmt und ein wichtiger Richtwert zur Zahlung sowie zur Refinanzierung der Pflege-Ausbildungsvergütungen im Bereich der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Pauschalierte Ausbildungsvergütungen SJ 2022/2023 gem. § 6 Abs. 1 VO-EUFA und § 6 Abs. 1 VO-UFAAP:
- 3. Ausbildungsjahr Altenpflegefachausbildung (nur Wiederholer) (PDF)
- Pflegeassistenzausbildung (PDF)
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