20.12.19 Für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt ab nächsten Jahr ein neuer Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI sowie eine neue Rahmenvereinbarung gem. § 86 SGB XI zum Vergütungsverfahren. Die Neuvereinbarungen waren aufgrund verschiedener gesetzlicher Veränderungen notwendig geworden.
Insbesondere der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade mussten in den Vereinbarungen entsprechend umgesetzt werden. Die neuen Personalschlüssel wurden so gewählt, dass die im Bundesvergleich relativ gute Personalisierung in den saarländischen Pflegeeinrichtungen auch in Zukunft erhalten bleibt. Die Spreizung der Personalschlüssel wurde eng gehalten, da auch die Pflegegrade nur zu einem geringeren Anteil den notwendigen Personaleinsatz abbilden. Im nächsten Jahr soll ergänzend über die Abgrenzung der Komponenten pflegebedingter Aufwand, Unterkunft und Verpflegung verhandelt werden.