Der Ausbildungsrefinanzierungsbetrag (ARB) sowie der Ausbildungszuschlag für die generalistische Pflegeausbildung (ABZU) wurden von den zuständigen Stellen als landesweit einheitlicher Beträge bzw. prozentualer Zuschlag für den Vergütungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022 veröffentlicht.
Diese sind in nachfolgender Tabelle als Betrag/Pflegetag bw. als prozentualer Aufschlag auf die Pflegevergütung dargestellt.
Vollstationärer Sektor | Teilstationärer Sektor | Ambulanter Sektor | |
---|---|---|---|
ARB I Altenpflegeausbildung 3. Jahr | 1,42 € | 1,55 € | 1,74 % |
ARB II Pflegeassistenzausbildung | 1,21 € | 1,32 € | 1,48 % |
Summe ARB | 2,63 € | 2,87 € | 3,22 % |
ABZU Generalistische Pflegeausbildung | 4,56 € | 3,90 € | 9,07 % |
Auf den Sektor „nicht zugelassene Sonstige“ entfällt kein ARB und kein ABZU.
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