Kosten und Finanzierung
der Pflege im Saarland
Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung
Versicherte der Sozialen Pflegeversicherung erhalten von den Pflegekassen im Falle der Pflegebedürftigkeit Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie weitere Leistungen. Relevant für die ambulanten Pflegedienste und die stationären Einrichtungen sind die Sachleistungen. Die Höhe der Sachleistung wird zwischen dem Träger der Einrichtung oder seines Verbandes und den Pflegekassen sowie dem zuständigen Sozialhilfeträger vereinbart.
Die Leistungen sind in der Höhe begrenzt, das heißt, alle Leistungen, die über die gesetzlich festgesetzten Beträge hinaus gehen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Falls das eigene Vermögen nicht ausreicht, springt im Bedarfsfalle - auf Antrag und nach Bewilligung - die Sozialhilfe ein.
Die aktuellen Leistungen sind in der unten eingefügten Tabelle enthalten.
Entgeltsystematik in der ambulanten Pflege
Die Leistungen des im Saarland vereinbarten Leistungskataloges für die ambulante Pflege und Betreuung werden in einem ersten Schritt mit einer landesweit einheitlichen Punktzahl bewertet. Neben den sogenannten Leistungskomplexen sind auch Zeitvergütungen möglich.
In einen zweiten Schritt wird zwischen den Träger des ambulanten Pflegedienstes einerseits und den Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger andererseits ein Vergütungsvereinbarung beschlossen in der ein Punktwert vereinbart wird.
Der Preis der Leistung ergibt sich aus der Multiplikation Punktzahl x Punktwert in Euro.
Im Jahr 2020 bewegt sich der Großteil der Pflegedienste zwischen einem Punktwert von Punktwerte zwischen 3,9 Cent/Punkt und 4,9 Cent/Punkt,
Fahrtkosten sind im Saarland in den Punktwerten schon kalkulatorisch enthalten. Hinzu kommen jedoch die Kosten für die Pflegeausbildung, die landesweit einheitlich berechnet und erhoben wird, sowie die Investitionskosten.
Zur Illustration sind in unten eingefügter Tabelle 4 Leistungen mit Punktzahlen und Punktwerten (ohne Investkosten und Ausbildungsumlage) beispielhaft aufgeführt.
Leistung | Punkte | Preis minimum | Preis maximum | Preis Mittelwert |
---|---|---|---|
Große Pflege 581 Punkte | 22,66 € | 28,47 € | 25,56 € |
Kleine Pflege 381 Punkte | 14,31 € | 17,98 € | 16,15 € |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 255 Punkte | 9,95 € | 12,50 € | 11,22 € |
Kleine Hilfen, z. B. An- und Auskleiden | 6,24 € | 7,84 | 7,04 € |
Die vereinbarten Punktwerte aller Pflegedienste sind auf der Seite "Fragen zur Pflege | Was kosten Pflegeleistungen im Saarland" hinterlegt.
Die Preislisten für die einzelnen Pflegedienste bekommen Sie auf Anfrage von diesen ausgehändigt.
Vergütungssystematik in der stationären und teilstationären Pflege
Die Entgeltsystematik unterscheidet sich von der ambulanten Pflege deutlich, da in der stationären Pflege auch die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung in die Kostenberechnung einfließt. Die einzelnen Bestandteile sind:
- die pflegebedingten Aufwendungen (diese werden entsprechend des Pflegegrades bis zur gesetzlich vorgebenen Höhe von den Pflegekassen übernommen),
- der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen (diese ist für jeden Pflegegrad in einer Einrichtung einheitlich kalkuliert und vom Bewohnern zu tragen),
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (dieser Anteil muss von den Bewohnern selbst übernommen werden)
- die Investitionskosten (soweit sie nicht von den Bundesländern übernommen werden, muss dieser Anteilvon den Bewohnern selbst übernommen werden),
- die Kosten für die Ausbildungsvergütung (da die Höhe des Pflegekassenbeitrages ausgeschöpft ist, müssen auch diese Kosten von den Bewohnern übernommen werden).
Die Zusammensetzung ist gut nachvollziehbar in der unten eingefügten Grafik, die sich auf die vollstationäre Pflege im Bund bezieht, abgebildet.
Entgelte in der stationären Pflege im Vergleich nach Bundesländern
Die Entgeltsystematik unterscheidet sich von der ambulanten Pflege deutlich, da in der stationären Pflege auch die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung in die Kostenberechnung einfließt Die Zusammensetzung ist gut nachvollziehbar in der unten eingefügten Grafik, die sich auf die vollstationäre Pflege im Bund bezieht..
Das Saarland (SAA) steht in diesem Vergleich an dritter Stelle der Gesamtentgelte nach Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.