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Pflegereformvorschläge von Jens SPHAN gehen in die richtige Richtung

7. Oktober 2020
Die Absicht des Bundesgesundheitsministers SPAHN, die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen zu begrenzen, wird vom Vorstand der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) einhellig begrüßt.

Die Reformvorschläge stellen aus Sicht der SPG einen richtigen und wichtigen Systemwechsel in der Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung dar.

„Damit gehen künftig Maßnahmen der Qualitätsverbesserung oder zur besseren Entlohnung nicht mehr wie bisher zu Lasten der Bewohner oder ihrer Angehörigen; dies entspricht einer langjährig erhobenen Forderung der SPG“, so der Vorsitzende Harald KILIAN.

Die SPG sieht aber noch weitere erhebliche Entlastungspotenziale für die Bewohner von Pflegeeinrichtungen: „Die medizinische Behandlungspflege, die im häuslichen Bereich von den Krankenkassen übernommen wird, müssen die Pflegeheimbewohner über die Eigenbeteiligung selbst tragen. Diese Ungleichbehandlung muss im Zuge der geplanten Reform beseitigt werden“. Auch im Bereich der Investitionskosten, für die nach dem Willen des Gesetzgebers die Bundesländer zuständig sind, sieht die SPG ein erhebliches Entlastungspotenzial. Wenn diese Komponenten komplett berücksichtigt würden, könnte die Eigenbeteiligung im Saarland von heute durchschnittlich 2.341 Euro pro Monat um monatlich mindestens 800 Euro gesenkt werden.

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