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Pflegegesellschaft schreibt „Offenen Brief“ an das Gesundheitsamt des Stadtverbandes: „Pflegeheime fassungslos“

7. April 2020
In einem Schreiben an die Pflegeeinrichtungen am 3. April hat der Leiter des Gesundheitsamtes des Stadtverbandes Saarbrücken, Medizinalrat Alexander Birk, betont, dass nur zwei Bewohnerinnen und Bewohner oder Pflegerinnen und Pfleger zur gleichen Zeit Kontakt haben dürfen. Werde gegen diese Regel verstoßen, habe dies strafrechtliche Konsequenzen für die Einrichtungsleitungen.

Darauf hat die Saarländische Pflegegesellschaft mit einem „Offenen Brief“ reagiert. Darin fordert sie Birk auf, in einem konstruktiv-kritischen Dialog mit den Pflegeeinrichtungen zu klären, was unter Berücksichtigung der hauswirtschaftlichen und pflegerischen Versorgung einschließlich der sozialen Betreuung in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten an Infektionsschutzmaßnahmen in der Praxis möglich ist und was nicht.

„Unsere Einrichtungsleitungen sind fassungslos“, sagt der Vorsitzende der Saarländischen Pflegegesellschaft Harald Kilian. In saarländischen Pflegeeinrichtungen lebten sehr viele Menschen mit demenziellen Erkrankungen, die nicht oder nur eingeschränkt einsichtsfähig seien. „Wenn diese Vorgabe, die unter Strafandrohung erfolgt, umgesetzt werden muss, so bedeutet dies, dass angesichts der hochgradig angespannten personellen Situation in der Pflege, die Menschen in ihren Zimmern eingeschlossen werden müssen“, erläutert Kilian. Er fordert die Verantwortlichen in den Gesundheitsämtern dazu auf, dann auch den Mut zu haben, eine entsprechende Verfügung - die tief in die Grundrechte eingreife - zu erlassen. Davon unabhängig sei es fachlich mehr als fragwürdig, mit demenziell erkrankten, hilfsbedürftigen und schutzlosen Menschen so zu verfahren. Richtig sei, einzelne Wohnbereiche unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes voneinander abzugrenzen. „Sollte es dabei in der Vergangenheit Versäumnisse gegeben haben, so sind diese aus Sicht der Saarländischen Pflegegesellschaft selbstverständlich abzustellen“, sagte Kilian. Die jetzige Anweisung des Gesundheitsamtes gehe aber weit darüber hinaus.


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