Im Saarland gilt ab dem 01.07.2023 ein neuer Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für Stationäre Pflege. Die Anpassung des bisherigen Vertrages wurde insbesondere durch die Vorgaben des Bundes zur Personalbemessung (§ 113c SGB XI) notwendig.
Neben den Regelungen zu Personalisierung im § 22 wurden noch folgende Paragrafen angepasst:
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