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Neuer Rahmenvertrag für die Stationäre Pflege

14. Juli 2023

Im Saarland gilt ab dem 01.07.2023 ein neuer Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für Stationäre Pflege. Die Anpassung des bisherigen Vertrages wurde insbesondere durch die Vorgaben des Bundes zur Personalbemessung (§ 113c SGB XI) notwendig.


Neben den Regelungen zu Personalisierung im § 22 wurden noch folgende Paragrafen angepasst:


  • § 2 Abs. 4 Inhalt der Pflege- und Betreuungsleistungen
  • § 7 Abs. 3 Abgrenzung der allgemeinen Pflegeleistungen von Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen
  • §  11 Abs. 1 Vertragsvoraussetzungen
  • § 12 Abs. 1  Anzeigepflichtige Veränderungen
  • § 26 Abs. 4 Abwesenheit des pflegebedürftigen Menschen


> Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für die Leistungen der Vollstationären Pflege gemäß § 43 SGB XI - gültig ab 01.07.2023 (PDF)

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