Anlässlich der Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss des Saarlandes, gab die Saarländische Pflegegesellschaft eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin kommt sie zu einer kritischen Bewertung des „Aktionismus in der Gesetzgebung“ welches insbesondere ab dem zweiten Jahr der Pandemie oftmals nicht nachvollziehbar gewesen sei. Positiv wurde die Kommunikation mit der Arbeitsebene des Gesundheitsministerium bewertet. Es wurden jedoch „extreme Defizite“ in der Kommunikation mit den Gesundheitsämtern festgestellt.
Ebenfalls kritisch beurteilt die SPG das Festhalten der Landesregierung an der zum 16. März 2022 in Kraft getretenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Drohende Beschäftigungsverbote für ungeimpftes Pflegepersonal sowie das Aussprechen von Betretungsverboten kurz vor dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Ende des Jahres 2022 – also zu einem Zeitpunkt, zu dem offensichtlich war, dass die Impfung keinen vollständigen Schutz vor Ansteckung sowie Übertragung bietet – trugen zu einer vermeidbaren Verschärfung der Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen bei. Politischen und medialen Schuldzuweisungen führten zu einer stark gestiegenen Frustration bei den Pflegekräften.
Die Versorgungssituation in den Stationären Altenhilfeeinrichtungen war seit Beginn der Pandemie permanent angespannt. Neben der Tatsache, dass sich die Pflegekräfte über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren in einer Dauerbelastungssituation befanden, führten örtliche Coronaausbrüche bei den betroffenen Einrichtungen zu Personalausfällen, welche kurzfristig kompensiert werden mussten. In der ambulanten Pflege wurde durch die Schutzmaßnahmen ein deutlich größerer Aufwand bei der Leistungserbringung festgestellt. In der Tagespflege wurde zunächst ein Betretungsverbot ausgesprochen, welches im Juni 2021 unter Auflagen wieder aufgehoben wurde.
Bei der Versorgung mit Schutzausrüstung hat die SPG eine wichtige Funktion in der Logistik übernommen, so wurden u. a. 247.000 FFP-2 Masken an die Einrichtungen verteilt.
Positiv wurde die flächendeckende Testung in den Heimen durch das Projekt „SaarCoScreen“ bewertet. Das Projekt gab Gewissheit, dass in den saarländischen Altenheimen im Frühjahr 2020, bis auf die den Gesundheitsämtern bereits bekannten Einrichtungen, keine weiteren COVID-19-Fälle zu verzeichnen waren. Mit dieser Sicherheit wurden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den Heimen ab dem Frühsommer 2020 durch einrichtungsindividuelle Besuchskonzepte wieder Schritte hin zu etwas mehr Normalität eingeleitet werden konnten.
Von der Landesregierung erwartet die SPG für mögliche künftige Krisensituationen im Bereich der Altenhilfe
(1) Handlungs- und Planungssicherheit für die Einrichtungen durch rechtssichere Vorgaben, welche für die Betroffenen transparent und nachvollziehbar sind,
(2) die Schaffung stabiler Kommunikationsstrukturen mit den sowie innerhalb der Gesundheitsämter
(3) eine Wiederaufnahme der bewährten Kommunikationsstrukturen zwischen der SPG und der Arbeitsebene des zuständigen Ministeriums.
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