1. April 2026

Die SPG hat sich mit den Kostenträgern auf eine Regelung verständigt, welche eine tageweise Überbelegung von Tagespflegeeinrichtungen in Zeiten hoher Nachfrage ermöglicht. 

Mit der seit dem 1. Januar 2026 gültigen Protokollnotiz soll vermieden werden, dass Tagespflegeeinrichtungen an Tagen, an denen die Nachfrage die zugelassene Platzzahl übersteigt, den Interessenten absagen müssen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die jahresdurchschnittliche Belegung die zugelassene Platzzahl der Tagespflegeeinrichtung nicht überschreitet.

 

 

Sachstandsschilderung vom 19. März 2026


Protokollnotiz