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Austausch zur aktuellen Corona-Lage der Pflegeinrichtungen im Saarland

21. April 2022

Das Infektionsgeschehen, die Versorgungssicherheit, sowie der Impfstauts in saarländischen Pflegeeinrichtungen waren unter anderem Themen eines Austausches zwischen der Heimaufsicht und der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) am 12./13.April.


Als Ergebnis wurden von der Geschäftsführung der SPG folgende Punkte festgehalten:


  1. Das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen der Stationären Altenhilfe entwickelt sich seit Anfang April leicht rückläufig: Zum Stichtag 12. April 2022 waren 577 Bewohner in 74 Einrichtungen sowie 348 Mitarbeiter in 97 Einrichtungen Covid-19-positiv getestet. Nach wie vor verlaufen die Infektionen bei den Bewohnern überwiegend milde bis symptomfrei; bei den Mitarbeitern sind demgegenüber auch stärkere Krankheitsverläufe festzustellen. Eine plausible Erklärung für diese unterschiedlichen Verläufe gibt es nach dem aktuellen Diskussions- und Meinungsstand auf Seiten des Ministeriums nicht.
  2. Trotz der Corona- bzw. Quarantänefälle in den Altenhilfeeinrichtungen konnte die Versorgung der Pflegebedürftigen bisher stets sichergestellt werden: Die Zahl der von den Voll- und Teilstationären Einrichtungen sowie Ambulanten Diensten an die Landesverbände der Pflegekassen sowie die Heimaufsicht übermittelten "Überlastungsanzeigen gemäß § 150 SGB XI" lag nach Aussage der Heimaufsicht in den vergangenen Monaten bei maximal 3 pro Monat. Heimaufsicht und Pflegekassen stehen bei eingehenden Überlastungsanzeigen in engem Austausch miteinander sowie mit den betroffenen Einrichtungen.
  3. Zum Stichtag 12. April 2022 waren insgesamt 7 Tagespflegeeinrichtungen wegen Personalmangel bzw. akutem Ausbruchsgeschehens geschlossen.
  4. Die zweite Serie der Booster-Impfungen in den Einrichtungen der Altenhilfe durch die mobilen Teams ist abgeschlossen, sodass nunmehr die Auffrischimpfungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe starten werden. Insgesamt 35 Stationäre Altenhilfeeinrichtungen haben von dem Angebot Gebrauch gemacht; ca. 60 Einrichtungen haben auf die Anfrage des Ministeriums nicht reagiert
  5. Da mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes die Regelungskompetenz weitestgehend auf den Bund übergegangen ist, enthält sowohl das saarländische Landesrahmenkonzept als auch das saarländische Musterkonzept Tagespflege" überwiegend Empfehlungen und Soll-Vorschriften. Darüber hinausgehender Anpassungsbedarf beim Landesrahmenkonzept sowie Musterkonzept Tagespflege" wird nicht gesehen.
  6. Hinsichtlich der Verpflichtung der Einrichtungen zur Meldung des Impfstatus ihrer Mitarbeiter stellte die Vertreterin der Heimaufsicht klar, dass seit dem 16. März 2022 keine Verpflichtung mehr besteht, Meldungen an die Heimaufsicht zu richten; an die Stelle der bisherigen Meldeverpflichtung tritt nunmehr die im lnfektionsschutzgesetz geregelte Pflicht zur monatlichen Meldung des lmpfstatus an das RKI. Unverändert bestehen bleibt die Pflicht der Einrichtung zur Abgabe der wöchentlichen „Montagsmeldungen" über das Ergebnis der durchgeführten Schnelltests.
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