Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) begrüßt grundsätzlich die Änderung der Verordnung zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, des Ehrenamtes und der Selbsthilfe nach dem SGB XI.
Der Entwurf, vorgelegt von der saarländischen Landesregierung, sieht eine Verschlankung der Registrierungsvoraussetzungen, eine Erweiterung des Aufgabenbereiches der Nachbarschaftshelfer und Wegfall von Regelungen zur Bildung eines Pools für den Krankheits- oder Urlaubsfall vor.
Entwurf zur Verordnungsänderung (PDF)
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