1. Welche Einrichtungen werden in das Testverfahren einbezogen, welche nicht?Ziel des Projektes ist es, dass mit Ausnahme der unten genannten Fälle, alle Stationären Altenhilfeeinrichtungen gem. SGB XI im Saarland einer flächendeckenden Testung auf COVID-19 unterzogen werden. Dies betrifft Mitarbeiter und Bewohner. Plätze des betreuten Wohnens oder aus dem SGB XII werden ausnahmsweise einbezogen, wenn diese personell und räumlich eng mit der Pflegeeinrichtung verflochten sind. In der anstehenden "2. Runde", die a
b Mittwoch, den 13.05.2020
beginnt (1. Testtag) werden allerdings
nur die Mitarbeiter*innen der teilnehmenden Einrichtungen
getestet.
Es bleibt bei der Auswahl der Einrichtungen die an dem Screening teilnehmen. Einrichtungen die in der Vergangenheit aufgrund von positiven Ergebnissen schon von den regionalen Gesundheitsämtern begleitet werden, nehmen auch an der 2. Runde nicht teil.
Über die Frage der Teilnahme entscheidet letztlich das Sozialministerium als Projekträger in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern.
2. Wie erfolgt die Einsatzplanung, wie wird diese kommuniziert?Die Liste „Einsatzplanung“ ist
oben
einsehbar; sie wird täglich fortgeschrieben und ist jeweils für die nächsten zwei Tage „fix“. Sie orientiert sich im Wesentlichen an den Untersuchungskapazitäten der beteiligten Labore.
3. Welche Personen werden in die Testung einbezogen, welche nicht?In der "2. Runde" werden ausschließlich die Mitarbeiter*innen der bislang untersuchten Einrichtungen in das Screening einbezogen.
4. Wie ist zu verfahren, wenn Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Testung nicht in der Einrichtung waren?Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt zu Bewohnern stehen, auf der Grundlage des § 25 Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, zum Zeitpunkt der Testung anwesend zu sein. Ist dies einzelnen Mitarbeitern z.B. wegen Krankheit nicht möglich, werden diese im Nachgang vom zuständigen Gesundheitsamt einzeln getestet. Hierzu ist es erforderlich, dass die Einrichtung diese Mitarbeiter gegenüber dem Gesundheitsamt meldet.
5. Wie erfolgt die Kommunikation der Testergebnisse gegenüber den Einrichtungen?Die Ergebnisse der Pooltestung liegen im Normalfall bereits am Folgetag vor. Die Rückmeldung der Ergebnisse an die Einrichtungen ist wie folgt vorgesehen:
• Sind in den Pools keine Auffälligkeiten entdeckt worden, wird die Einrichtung von der Uniklinik hierüber per Fax informiert („Negativbescheinigung“).
• Sofern nicht alle Pools negativ waren, wird die Einrichtung auch hierüber von der Uniklinik Homburg per Fax informiert, verbunden mit der Ankündigung, dass die Namen der positiv getesteten Mitarbeiter und/oder Bewohner vom zuständigen Gesundheitsamt übermittelt werden.
Die Meldung erfolgt so schnell wie möglich. Sie kann sich aus technischen Gründen verzögern. Bitte in der Zwischenzeit keine Anrufe an die untersuchenden Labors oder die Saarländische Pflegegesellschaft!
6. Was geschieht mit den nicht benutzten Testmaterialien
Die nicht genutzen Materialien (Röhrchen, Tupfer) werden zusammen mit den abgenommenen Abstrichen bei der Annahmestelle (IBMT Sulzbach) abgeliefert.